Zertifizierungen
Bescheinigung für ökologisch erzeugte Lebensmittel
Zum Schutz des Verbrauchers wurde durch die Europäische Union eine Verordnung erlassen, um die Begriffe „Bio“ oder „Öko“ zu schützen. Dabei werden nicht nur landwirtschaftliche Betriebe oder die Nahrungsmittelhersteller und Weiterverarbeiter einer Kontrollpflicht unterzogen. Auch Unternehmen, welche Öko- und Bioprodukte lagern bzw. an den Lebensmittelhandel vertreiben, sind verpflichtet, sich gemäß dieser Verordnung regelmäßig prüfen zu lassen.